Urlaub und Erholung im Schwarzwald
Schöne Ferienwohnung im Luftkurort Herrischried im Südschwarzwald zu vermieten


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB 2020)

AGB FÜR DIE VERMIETUNG DER
FERIENWOHNUNG Liftstr. 63 in 79737 Herrischried

§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die   mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht erlaubt.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an   
Ferienwohnung-im-schwarzwald@deutschland.ms oder rufen uns an.
Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Anzahlung oder Zahlung (siehe §3) rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb einer Woche nach der Buchungsbestätigung/Rechnungserhalt auf unser Konto zu überweisen.
Die Restzahlung ist bis spätestens eine Woche vor Anreise ebenfalls auf unser Konto zu überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen.
Die Mindestmietdauer beträgt vier Nächte. 

Die Preisliste (Anhang) ist Bestandteil dieser AGB.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung.

§ 4 An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 17.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt mindestens 2 Tage vor der Anreise mit. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Bei Bedarf ist die Nutzung unseres Schlüsselsafes möglich.
Am Abreistag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr bzw. nach Absprache besenrein frei zu machen (Ausnahme siehe „Später Checkout“). Alles benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
Bitte werfen Sie vor Abreise alle gebrauchten Handtücher und Bettwäsche einfach auf einen Haufen auf den Boden im WC.
Später Check-out
Ein späterer Check-out ist bei Buchung zu vereinbaren- Falls keine unmittelbare Folgebuchung besteht, kann der späte Check out noch während des Aufenthaltes vereinbart werden. Für einen späten Check-out zwischen 10.30 – 18.00 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.
Bei spätem Check-out nach 18.00 Uhr werden Kosten in Höhe einer Übernachtung berechnet. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete- Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen. Bei nach Absprache- früherem Check-In -vor 15.00 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.

§ 5 Ferienwohnungen/-Zimmer
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Bei Zugeständnis zur Haustierhaltung ist darauf zu achten, dass die Wohnung nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Für Nahrungsaufnahme sind vom Mieter fachgerechte Gefäße mitzubringen. Tiere haben im Schlafzimmer nichts zu suchen, ebenso wenig auf der Couch, auf Stühlen oder der Eckbank. Regennasse Tiere sind vor dem Betreten der Wohnung sauber und trocken zu machen.

§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Werden mehr als die vereinbarten Personen angetroffen hat der Vermieter in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen Altstadtherz einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
bis zu 2 Monate vor dem Anreisetag keine Stornokosten
bis zu 1 Monat vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Mietpreises
bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Mietpreises
bis 1 Woche vor Anreisetag 90% des vereinbarten Mietpreises, ab 6 Tage vor Anreisetag  oder bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Mietpreises. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB)

§11 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

§12 Verjährung
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB)
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Preisliste 2020

Preisliste

Für die Mieteinheit in 79737 Herrischried, Liftstraße 63, Wohnung Nr. 4:

 

Als Luftkurort mit Erholungsorten erhebt Herrischried eine Kurtaxe. Die richtet sich nach der Aufenthaltsdauer des Feriengastes sowie nach den Gebühren aufgrund der aktuellen Kurtaxesatzung.

Die Preise verstehen sich pro Wohnung und Tag zzgl. der zum Zeitpunkt der Wohnungsnutzung üblichen Kurtaxe, derzeit

1,50 Euro pro Aufenthaltstag und pro Person über 16 Jahre

und

0,50 Euro pro Aufenthaltstag und pro Person zwischen 6 und 16 Jahre

einschließlich der Vergünstigungen durch den KONUS-Verbund.

Der Begriff KONUS (Abkürzung für: Kostenlose Nutzung des ÖPNV im Schwarzwald) steht für ein Verkehrskonzept für eine umweltfreundliche Mobilität von Touristen. Die KONUS-Gästekarte wird auch Schwarzwald-Gästekarte genannt. Sie ersetzt die örtliche Kurkarte und ermöglicht Touristen in derzeit vielen Gemeinden die kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen innerhalb der Verkehrsverbünde der Ferienregion Schwarzwald.

 

Saison A vom 15.6. bis 15. 9.

        45,00   Euro / Nacht


Saison B vom 21.12. bis 10.1.

        45,00 Euro   / Nacht


Saison C

        40,00   Euro / Nacht


 

Die Preise beinhalten alle Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Nutzung der Erstausstattung an Handtüchern und Bettwäsche sowie die Müllentsorgung.

Für die Endreinigung verlangen wir 43,00 Euro.

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.

 

 

                                              Allgemeine_Geschäftsbedingungen_Ferienwohnung_Herrischried_V01.docx

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